Warnung: Veraltete Mitgliederinformationen
COLLECIST
Kriterien für den Werk-Upload und Veröffentlichungsstandards
Dieses Dokument ist für alle auf Collecist veröffentlichten Künstlerprofile verbindlich. Der Künstler, der ein Profil erstellt, gilt als informiert und stimmt den nachfolgenden Bedingungen zu.
Collecist schafft einen provisionsfreien und vermittlungsfreien Raum zwischen Künstler und Sammler. Der Wert dieses Raums steht in direktem Verhältnis zur Qualität der darin präsentierten Werke. Die Plattform ist verpflichtet sicherzustellen, dass jedes von ihr vertretene Profil einen bestimmten Mindeststandard erfüllt.
Die nachfolgenden Kriterien sind daher keine Empfehlungen. Bei Nichterfüllung werden das Profil und die Werke depubliziert oder gesperrt.
I. Pflichtvoraussetzungen für die Veröffentlichung
1. Werkabbildungen
Damit ein Profil veröffentlicht werden kann, müssen mindestens 10 Werkabbildungen hochgeladen werden. Für das Recht zur Erstellung einer 3D-Ausstellung muss diese Anzahl auf mindestens 20 Werke erhöht werden.
2. Künstlertext
Es muss mindestens 1 Text hinzugefügt werden. Dieser Text soll die Absicht des Künstlers, seine Produktionslinie oder den Kontext seiner Arbeit vermitteln und eine Länge von 400–800 Zeichen aufweisen. Kopierte, automatisch generierte oder inhaltsleere Füllexte werden nicht akzeptiert.
3. Werkbeschreibungen
Für jedes Werk müssen technische Angaben (Material, Maße, Datum, Technik) sowie eine kurze inhaltliche Beschreibung vollständig eingetragen werden. Die Fähigkeit des Sammlers, eine bedeutungsvolle Verbindung zum Werk herzustellen und eine fundierte Kauf- oder Ausstellungsentscheidung zu treffen, hängt von diesem Bereich ab. Unvollständige Werkangaben schwächen nicht nur die Wirkung des Profils, sondern verhindern auch die Anzeige des Werks in den Schaufensterbereichen.
4. Profilfoto und Hintergrundbild
Es müssen ein den Künstler repräsentierendes Profilfoto sowie ein Wand-/Hintergrundbild für die Profilseite hochgeladen werden. Beide Bilder müssen mit einem ausgeprägten Kompositionsverständnis gestaltet sein. Im Porträtbild dürfen außer dem Künstler keine Marken, Logos, Symbole, Wasserzeichen oder Werbemittel erscheinen.
5. Technische Qualität der Werkabbildungen
Die Aufnahmen müssen sorgfältig erstellt werden. Das Werk ist flach und frontal mit korrektem Bildausschnitt zu fotografieren; der Rahmen darf nicht im Bild erscheinen. Hintergrund, Untergrund oder sonstige Kompositionselemente außerhalb des Werks dürfen nicht im Bildausschnitt sichtbar sein. Falten, unausgewogenes Licht, fehlerhafte Belichtung, perspektivische Verzerrung oder geringe Auflösung werden nicht akzeptiert.
Darüber hinaus werden folgende Abbildungen direkt abgelehnt:
– Abbildungen, die ein Wasserzeichen, einen Signaturstempel, einen Datumsstempel oder einen plattformfremden Link enthalten.
– Screenshots, Katalogsscans oder aus einem anderen Bild zugeschnittene Aufnahmen.
– Bearbeitungen, die Farbe, Textur oder Größenverhältnis des Werks abweichend von der Realität darstellen.
– Die Verwendung von Präsentationsaufnahmen in einem Raum, an einer Wand oder mit einer Person als Hauptwerkabbildung.
6. Originalität des Werks und Rechteinhaberschaft
Es wird davon ausgegangen, dass die geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an jedem hochgeladenen Werk dem Künstler gehören. Das Hochladen eines fremden Werks, Designs oder Fotos als eigene Arbeit, die unerlaubte Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks oder die Präsentation einer Kopie eines bekannten Werks als Originalwerk gilt als schwerwiegender Verstoß.
Mit künstlicher Intelligenz erstellte oder mit KI-Unterstützung weiterentwickelte Arbeiten dürfen nicht veröffentlicht werden, sofern dies nicht im Beschreibungsfeld ausdrücklich angegeben ist.
7. Richtigkeit der Werkangaben
Angaben zu Maßen, Material, Entstehungsjahr, Auflagenhöhe und Preis müssen der Realität entsprechen. Ein verkauftes Werk weiterhin als zum Verkauf stehend anzuzeigen, dasselbe Werk mehrfach unter verschiedenen Einträgen zu listen oder die Auflagenzahl abweichend von der tatsächlichen Produktion anzugeben, wird als irreführende Angabe gegenüber dem Sammler gewertet.
8. Kommunikationspflicht
Der Künstler ist verpflichtet, auf über die Plattform eingegangene Sammleranfragen sowie auf Informationsanfragen des Collecist-Teams innerhalb einer angemessenen Frist zu antworten. Unbeantwortete Kaufanfragen beeinträchtigen direkt die Glaubwürdigkeit der Plattform.
9. Inhaltseignung
Kein Werk, Text oder Bild, das Hassrede enthält, auf Personen abzielt, Persönlichkeitsrechte verletzt oder rechtswidrige Inhalte aufweist, darf veröffentlicht werden. Inhalte dieser Art werden ohne Vorwarnung entfernt.
II. Bedingungen für die Eröffnung einer 3D-Ausstellung
Um eine dreidimensionale (3D) virtuelle Ausstellung erstellen zu können, müssen alle der folgenden Bedingungen vollständig erfüllt sein:
– Die Ausstellung muss mindestens 20 Werke umfassen.
– Jedes Werk muss entsprechend den oben genannten technischen Qualitätsstandards fotografiert worden sein: frontale Aufnahme, korrekter Bildausschnitt, ausgewogenes Licht, scharfes Bild; Rahmen, Untergrund oder externe Elemente dürfen nicht im Bildausschnitt erscheinen.
– Das Beschreibungsfeld jedes Werks muss vollständig ausgefüllt sein (Material, Maße, Datum, Technik und inhaltliche Angaben).
– Ein Ausstellungsplakat muss erstellt und hochgeladen worden sein.
– Der Name der Ausstellung muss auf dem Plakat klar ersichtlich sein.
Sollte eine dieser Bedingungen nicht erfüllt sein, wird der Zugang zur Funktion zur Erstellung einer 3D-Ausstellung nicht gewährt. Werden die Bedingungen einer bereits veröffentlichten 3D-Ausstellung nachträglich verletzt, wird die Ausstellung bis zur Behebung des Mangels für den Zugriff gesperrt.
III. Maßnahmen bei Nichteinhaltung
Bei Profilen, bei denen eine Nichterfüllung der Kriterien festgestellt wird, werden die folgenden Maßnahmen angewandt. Diese Maßnahmen sind abgestuft; je nach Schwere des Verstoßes kann jedoch eine Stufe übersprungen werden.
1. Benachrichtigung und Korrekturfrist
Der Künstler, bei dem ein Mangel festgestellt wird, erhält eine schriftliche Benachrichtigung über die im Profil hinterlegte E-Mail-Adresse. In der Benachrichtigung werden die fehlenden Punkte klar benannt und eine Frist von 14 (vierzehn) Tagen zur Behebung eingeräumt.
2. Entfernung aus dem Schaufenster
Wird innerhalb der gesetzten Frist keine Korrektur vorgenommen, wird das Profil aus allen Schaufensterbereichen entfernt, einschließlich der Startseite und des Entdecken-Bereichs; es wird nicht in redaktionelle Auswahlen und Kampagnen aufgenommen.
3. Versetzung in den Entwurfsstatus
Erfolgt keine Korrektur, wird das Profil in den „Entwurfs"-Status versetzt. In dieser Phase können Profil und Werke von Besuchern nicht eingesehen werden; ein Kaufvorgang kann nicht eingeleitet werden. Der Künstler kann weiterhin über das Panel auf seine Inhalte zugreifen und Korrekturen vornehmen.
4. Sperrung
Profile, die die erforderlichen Korrekturen nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Versetzung in den Entwurfsstatus vornehmen, sowie Konten von Künstlern, die die Bedingungen dieses Dokuments wiederholt verletzen, werden gesperrt. Bei gesperrten Konten werden die Profilseite, alle Werkeinträge und gegebenenfalls vorhandene 3D-Ausstellungen für den Zugriff gesperrt; das Veröffentlichungsrecht des Künstlers auf der Plattform wird bis zur Behebung des Verstoßes ausgesetzt.
5. Fälle, die eine sofortige Sperrung erfordern
In den folgenden Fällen wird das Konto ohne Vorankündigung und ohne Korrekturfrist direkt gesperrt: